Kreiselumbau Ostring erstmal vom Tisch
- Zuständigkeit: es ist eine Landesstraße, die sich in diesem Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) befindet; es gibt keine ordinäre Zuständigkeit der Kommune, da es sich um eine Landesstraße handelt und hier ist nun mal eindeutig das Land in der Pflicht!
- Kosten: Hessen Mobil sieht keine Veranlassung den Knotenpunkt in einen Kreisverkehrsplatz (KVP) umzubauen, somit fallen sämtliche Ingenieur- und Bauleistungen zu Lasten der Gemeinde. Anteilig kann für die LSA ein Anteil von ca. 50% der kalkulierten LSA-Baukosten zur Verfügung (rd. 75 T€) gestellt werden – somit hätte die Gemeinde mit mind. 600 T€ zu rechnen!!
- Sicherheitsaspekte: Es gäbe nur ungesicherte Fußgänger- und Radfahrerführung bei einem Kreisverkehrsplatz (KVP), da sich der Knotenpunkt außerhalb der OD befindet – kein Zebrastreifen erlaubt ! Es wäre eine zusätzliche Ampel auf Strecke zwischen den Kreuzungen nötig um älteren oder mobilitätseingeschränken Menschen die Querung zu ermöglichen und dies auf dem direkten Weg zum Einkaufszentrum für diesen Bereich
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit unser künftiges Gewerbegebiet Richtung Seligenstadt, wie bereits genehmigt durch einen Kreisel anzubinden